EuGH: Google für personenbezogene Daten in Suchergebnissen verantwortlich

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Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich und kann verpflichtet sein, die Entfernung des betreffenden Links aus der Ergebnisliste zu erwirken. Urteil vom 13.05.2014, Az. C-131/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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