EuGH: Auch frei zugängliche Fotografie darf nur mit Zustimmung des Urhebers auf andere Webseite eingestellt werden
Wird eine Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website eingestellt, bedarf dies einer neuen Zustimmung des Urhebers, da die Fotografie durch ein solches Einstellen einem neuen Publikum zugänglich gemacht wird. Urteil v. 07.08.2018, Az. C-161/17
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