BGH zu Heizkosten: Mieter haben Anspruch auf Abrechnung mit korrektem Verteilungsschlüssel
Mieter haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Heizkosten nach dem korrekten Verteilungsschlüssel. Sie können nicht darauf verwiesen werden, eine falsche Abrechnung abzuwarten und diese dann zu kürzen. Urteil v. 16.01.2019, Az. VIII ZR 113/17
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