BGH: Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person

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Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; der Verwaltervertrag erlischt nicht in entsprechender Anwendung von § 673 BGB, weil diese Norm durch die im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften verdrängt wird. BGH, Urteil vom 21.02.2014, Az. V ZR 164/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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