BGH: Schadensersatzanspruch gegen Mieter wegen Verlust eines Schließanlagen-Schlüssels setzt Austausch der Anlage voraus

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Hat ein Mieter einen zu einer Schließanlage gehörenden Wohnungsschlüssel verloren, kommt eine Pflicht zum Schadensersatz für die Erneuerung der Anlage nur dann in Betracht, wenn die Anlage tatsächlich ausgewechselt wurde, andernfalls fehlt es an einem Vermögensschaden. Urteil vom 05.03.2014, Az. VIII ZR 205/13.

Author: RAe Kasburg und Klein

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