BGH: Pflichtwidrig verweigerte Erlaubnis zur Untervermietung kann Schadenersatzanspruch begründen

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Mieter einer Dreizimmerwohnung, die zwei ihrer Zimmer wegen eines beruflich bedingten, mehrjährigen Auslandsaufenthalts untervermieten wollen, haben einen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung. Verweigert der Vermieter die Gestattung, so macht er sich schadenersatzpflichtig. BGH, Urteil vom 11.06.2014, Az. VIII ZR 349/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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