BGH erweitert Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers
Der Käufer muss bei einem Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate ab Gefahrübergang weder darlegen und nachweisen, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen ist, noch dass diese in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt. Urteil v. 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15
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