BGH: Ermittlung der Wohnfläche für die Betriebskostenabrechnung

No Comments »

1. Für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 ist ebenso wie im Geltungsbereich des § 556a Abs. 1 S. 1 BGB auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse abzustellen.
2. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume weder im Rahmen einer Mietminderung noch bei der Abrechnung der Betriebskosten zu berücksichtigen, sofern die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist. Urteil v. 16.01.2019, Az. VIII ZR 173/17

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.