BGH: Ermächtigung des Wohnungskäufers zur Durchführung einer Mieterhöhung
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung, § 566a I BGB im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde. BGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. VIII ZR 203/13
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