BGH: Ermächtigung des Wohnungskäufers zur Durchführung einer Mieterhöhung

No Comments »

Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung, § 566a I BGB im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde. BGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. VIII ZR 203/13

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.