BGH: Ansetzung von Rechtsanwaltskosten im Wirtschaftsplan für zu erwartende Beschlussanfechtungsklagen
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. Urteil vom 17.10.2014, Az. V ZR 26/14
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