AG München: Unsicheres Abstellen eines Einkaufswagens begründet Haftung

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Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines Pkw neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Urteil vom 05.02.2014, Az.: 343 C 28512/12

Author: RAe Kasburg und Klein

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