AG München: Mieter dürfen Markise auf Balkon anbringen

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Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, ihnen die Montage einer Markise auf dem Balkon zu erlauben. Dies hat das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehöre als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein Sonnenschirm genüge dazu nicht. Außerdem werde die Gebäudefassade optisch nicht beeinträchtigt. Urteil vom 07.06.2013, Az. 411 C 4836/13.

Unsere Anmerkung hierzu: Interessant wird die Sachlage, wenn sich die Wohnung des Mieters in einer Wohnungseigentumsanlage befindet. Optische Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes des Gemeinschaftseigentums bedürfen regelmäßig der Genehmigung der Wohnungseigentümer. Für den Fall, dass eine Genehmigung nicht erteilt oder gar der vermietende Eigentümer zum Rückbau aufgefordert wird, kommt er – nach dem Tenor des obigen Urteils – in einen nicht zu lösenden Konflikt.

Author: RAe Kasburg und Klein

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