AG München: Eigenbedarfkündigung auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin
Ein geltend gemachter, auf nachvollziehbaren Gründen beruhender Eigenbedarf kann die Kündigung eines Mietverhältnisses auch dann rechtfertigen, wenn die Mieterin sozial schlecht gestellt ist. Urteil v. 26.07.2018, Az. 433 C 19586/17
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