AG Friedberg: Nachträgliche Genehmigung der baulichen Veränderung mangels Ablehnung
Lehnt die Wohnungseigentümerversammlung ein Vorgehen gegen eine bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss ab, so kann hierin eine nachträgliche Genehmigung der baulichen Veränderung gesehen werden. Wird ein solcher Beschluss nicht angefochten, schließt dieser einen Beseitigungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer aus. Urteil vom 27.11.2013, Az. 2 C 1676/12
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