AG Frankenthal: Über das Internet zu empfangende Sender können für Informationsbedürfnis des ausländischen Mieters ausreichen

No Comments »

Dem durch Art. 5 GG grundrechtlich geschützten Informationsbedürfnis des Mieters wird grundsätzlich hinreichend Rechnung getragen, wenn der Vermieter beispielsweise einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt, über den ausreichender Zugang zu Programmen in ihrer Sprache und aus ihrem Heimatland besteht; dasselbe gilt, wenn der Mieter ohne nennenswerte Schwierigkeiten die von ihm gewünschten Heimatsender über das Internet empfangen kann. Ob hierdurch dem Mieter Zusatzkosten entstehen, ist grundsätzlich unbeachtlich. Urteil v. 21.07.2016, Az. 3a C 183/16

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.