AG Dortmund: Freiwerden der Mietkaution
1. Der Anspruch auf Freigabe eines verpfändeten Sparbuchs wird erst fällig, wenn dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Das kann auch erst mehr als 6 Monate nach Mietvertragsende sein.
2. Der Vermieter darf sich wegen bestrittener Forderungen aus der Mietsicherheit auch nach Mietvertragsende nicht befriedigen. Urteil vom 19.06.2018, Az. 425 C 376/18
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