Bau- und Werkvertragsrecht

Wir vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in allen Fragen des Werkvertragsrechts. Wir übernehmen Mandate, z.B. rund um das Haus, den Garten, Kfz ….

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt zunächst in der Beratung mit dem Ziel der gütlichen Einigung, aber auch in der Geltendmachung und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Mängeln an der Werkleistung.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht zu erzielen sein, entwickeln wir für Sie die geeigneten Strategien unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.