Mandatserteilung

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig durch einen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie ein rechtliches Problem haben. Der Rechtsanwalt kann Ihnen helfen rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen und Fehler zu vermeiden, die nachträglich oft nicht oder zu schwer rückgängig gemacht machen werden können.
Auch wenn es heutzutage gerade im Internet unzählige Möglichkeiten gibt, sich rechtlich zu informieren. Eine wirkliche Rechtssicherheit und verbindliche Auskunft für Ihren speziellen Fall kann Ihnen nur ein zugelassener Rechtsanwalt geben.

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts gehört in der Regel nicht zu den alltäglichen Erfahrungen. Deshalb möchten wir Ihnen gerne nachfolgend einige Informationen zum Thema Mandatserteilung geben, um Sie bereits vor Ihrem ersten Besuch bei uns umfassend mit unserer Tätigkeit und allem, was damit zu tun hat, vertraut zu machen.

Unsere Ziele:
Wir sehen unsere anwaltliche Aufgabe in erster Linie in einer persönlichen, kompetenten und verständnisvollen Beratung. Wir möchten Ihnen als Partner bei der Bewältigung Ihres Problems zur Seite stehen. Uns geht es nicht zuvorderst um eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wir wollen Sie zunächst vor allem darüber aufklären, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in Ihrer Angelegenheit haben, wie Sie möglichst ökonomisch diese Ansprüche durchsetzen können, aber auch, welche prozessualen Risiken Ihr Fall unter Umständen in sich birgt.
Natürlich sind die meisten Fälle Auslegungssache. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Meinungen und Ansichten oftmals – zumindest am Anfang – recht unversöhnlich aufeinandertreffen. Unsere Aufgabe ist es dann, zu vermitteln, Lösungswege aufzuzeigen und den Fall für Sie erfolgreich abzuschließen. Leider ist dabei eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht immer zu vermeiden.

Letztlich ist es und bleibt es aber Ihr Fall: Sie entscheiden selbst, wie wir Ihre Interessen vertreten sollen.

Die Mandatserteilung:
Wenn Sie uns ein Mandat anbieten und wir dieses Angebot annehmen, kommt zwischen uns und Ihnen ein Vertrag zustande. Dies kann auch am Telefon geschehen.
In der Regel wird das Mandat aber mit der Unterzeichnung der Vollmacht erteilt.

Die Vorbereitung:
Es ist grundsätzlich für uns hilfreich, wenn Sie vor dem gemeinsamen Gesprächstermin alle nötigen Unterlagen, Dokumente und sonstigen für Ihren Fall wichtigen Einzelheiten in unserer Kanzlei (möglichst im Original) vorbeibringen oder uns mitteilen würden, damit wir uns schon im Vorfeld umfassend auf Ihr Anliegen vorbereiten können. Schließlich können wir Ihre Interessen nur wirksam wahrnehmen, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände und Besonderheiten Ihres Falles unterrichten.  Beim Abschluss des Mandats erhalten sie selbstverständlich alle Unterlagen wieder zurück.

Der Verfahrensfortgang:
Sie erhalten von unserem gesamten Schriftverkehr automatisch Durchschläge und Kopien, so dass Sie immer über den Fortgang Ihrer Angelegenheit informiert sind. Es kann auch sein, dass wir Sie im Rahmen dieser regelmäßigen Unterrichtung um Stellungnahmen, noch fehlende Unterlagen oder um Ihre Zustimmung zu einem gegnerischen Vorschlag bitten. Sie sollten sich dann möglichst bald mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, da es häufig um die Einhaltung gesetzter Fristen geht.