Wir über uns

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Die Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei liegen in den Bereichen des Immobilienrechts, hier insbesondere Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Baurecht, Nachbarrecht und Maklerrecht. Selbstverständlich bearbeiten wir aber auch Mandate aus dem Bereich Verkehrsrecht, Strafrecht, (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten, Werkvertrag.

Wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben sollten, das außerhalb unserer Fachgebiete liegt, helfen wir Ihnen gerne und kompetent weiter oder empfehlen Ihnen einen kompetenten Kollegen.

Wir sehen unsere anwaltliche Aufgabe in erster Linie in einer persönlichen, kompetenten und verständnisvollen Beratung. Denn:

„Von einem guten Rat zu profitieren, erfordert mehr Weisheit als ihn zu geben.“
(Michael Collins, Irischer Politiker)

Wir stehen Ihnen als Partner bei der Bewältigung Ihres rechtlichen Problems zur Seite und sind darauf vorbereitet, durch Beratung oder durch Verhandlungen mit der Gegenseite eine Lösung Ihres Problems auch ohne die Einschaltung von Gerichten herbeizuführen. Wenn notwendig verfechten wir Ihre Interessen mit Engagement und aller Konsequenz auch vor Gericht. Wir klären Sie insbesondere darüber auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in Ihrer Angelegenheit haben und wie Sie diese Ansprüche möglichst ökonomisch durchsetzen können. Wir sagen Ihnen auch, welche prozessualen Risiken bei Durchsetzung Ihrer Angelegenheit bestehen.

Das Ziel unserer Anwaltskanzlei ist es, unsere Mandanten immer mit größter Sorgfalt und überdurchschnittlichem Einsatz zu beraten oder prozessual zu vertreten. Detaillierte Beratung und Information über die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich entstehenden Kosten ist für uns selbstverständlich. Gute und erfolgreiche juristische Arbeit setzt ein hohes Maß an Spezialwissen voraus. Maßstab unserer Arbeit ist der Nutzen, den wir für unsere Mandanten schaffen. Unsere Kanzlei versteht sich als klassische Rechtsanwaltskanzlei und steht Ihnen daher bei Ihren juristischen Problemen – gleich welcher Art – zur Verfügung.

Warum wir trotz unseres Tätigkeitsschwerpunktes im Bereich des Immobilienrechts kein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind:

Nach § 43c BRAO ist die Bezeichnung Fachanwalt ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.
Zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss ein Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen gefordert. Von einem zusätzlich notwendigen „Fachgespräch“ (mündliche Prüfung) kann abgesehen werden, wenn dies nach dem Gesamteindruck des Fachanwaltsausschusses nicht notwendig erscheint. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

Wie Sie unserer Kanzleibeschreibung, der Beschreibung unserer Tätigkeitsschwerpunkte, dem Umstand der Vertretung des Haus- und Grundeigentümervereins Lemgo und dessen Mitgliedern sowie unserer gleichzeitigen Tätigkeit als Hausverwaltung entnehmen können, dreht sich unser tägliches Geschäft rund um die Immobilie.
Dass neben den hierfür erforderlichen theoretischen Kenntnissen mehr als nur die für einen Titel als Fachanwalt geforderten besonderen praktischen Erfahrungen vorhanden sind, versteht sich vor diesem Hintergrund sicherlich von selbst.

Es bedarf daher nicht des Titels des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrechts, um Ihnen auf dem Gebiet des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts oder weiteren im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie oder Wohnung stehenden Rechtsgebieten mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite zu stehen.