Archive: 25. Januar 2019

LG Dortmund: Eigentümerversammlung auch in der Waschküche

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1. Fehlt es an einer Bestimmung der Wohnungseigentümer zu Ort und Zeit der Versammlung, unterfallen die Wahl von Versammlungsort und -stätte sowie von Versammlungstag und -zeit dem Gestaltungsspielraum des Einberufenden, also regelmäßig des Verwalters. Die von ihm bei der Auswahl einzuhaltenden Ermessensgrenzen ergeben sich aus der Funktion der Wohnungseigentümerversammlung als Ort der gemeinsamen, nichtöffentlichen Willensbildung, an dem möglichst allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen ist. 2. Wählt der Einberufende einen…

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BGH: Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht des Vermieters bzgl. eines in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses

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1. Ist eine Mietwohnung mit einem sichtbaren Telefonanschluss ausgestattet, umfasst die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die Verpflichtung, einen Defekt der Telefonleitung zu beseitigen und den zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand wiederherzustellen. 2. Dies gilt auch, wenn sich die defekte Leitung außerhalb des Mietobjekts befindet, da die Instandhaltungspflicht des Vermieters sich auf die nicht ausdrücklich mitvermieteten Hausteile erstreckt, die, wenn auch nur mittelbar,…

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BGH: Mietminderungsrecht bei Einhaltung des im Errichtungszeitpunkt der Wohnung üblichen Bauzustands («Schimmelpilzgefahr»)

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1. Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung und eine deshalb – bei unzureichender Lüftung und Heizung – bestehende Gefahr einer Schimmelpilzbildung sind, sofern die Vertragsparteien Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache nicht getroffen haben, nicht als Sachmangel der Wohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. 2. Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann…

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LG Berlin: Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung des Mieters bezüglich seiner Vermögensverhältnisse

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1. Fragen nach Person und Anschrift des Vorvermieters, der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und Erfüllung mietvertraglicher Pflichten sind ebenso wie Fragen nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen grundsätzlich geeignet, sich ein Bild über Bonität und Zuverlässigkeit eines Mietinteressenten zu machen und damit zulässig. 2. Hat der Mieter die eidesstattliche Versicherung abgegeben und in einem Wohnungsfragebogen versichert, dass keine überfälligen privaten oder geschäftlichen Verpflichtungen bestehen, ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags…

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