Archive: 6. September 2018

LG Dortmund: Keine Instandhaltungsmaßnahmen durch einen Eigentümer

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1. Ein Eigentümerbeschluss, in dem beschlossen wird, die Instandsetzungsmaßnahmen entweder durch den Eigentümer selber oder durch ein von ihm zu beauftragendes Unternehmen ausführen zu lassen, ist nichtig. 2.Es ist Aufgabe des Verwalters und nicht der Wohnungseigentümer, die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten für die Gemeinschaft derart aufzubereiten, dass sie nur über ihr „Ob“ und „Wie“ zu entscheiden hat. Urteil v. 24.04.2018, Az. 1 S 109/17

LG Frankfurt a.M.: Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

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1. Die Vermietung eines „Sondereigentums an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumlichkeiten (Teileigentum)“ im Keller an Musikgruppen kann nicht untersagt werden. 2. Der Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist verwirkt, wenn sie sämtlichen Wohnungseigentümern bei Durchführung der Arbeiten bekannt ist und diese erst drei Jahre später den Rückbau der Maßnahme verlangen. Urteil vom 27.09.2017, Az. 2-13 S 10/15