OLG Hamm: Straßenbahn hat auch bei für Kfz grüner Ampel Vorrang
Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün zeigt. Urteil vom 13.04.2018, Az. 7 U 36/17
Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün zeigt. Urteil vom 13.04.2018, Az. 7 U 36/17
Das Erfordernis der Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung aus der Generalklausel des § 543 I 2 BGB ist stillschweigendes Tatbestandsmerkmal der Kündigungsgründe des § 543 II Nr. 1 BGB; auch im Falle der Flächenabweichung von mehr als 10 % kann es hieran mangeln. Urteil vom 16.03.2018, Az. 2-21 O 167/17
1. Der Sondereigentümer ist als Erwerber grundsätzlich berechtigt, gegenüber dem Veräußerer Mangelbeseitigungsansprüche selbständig zu verfolgen, die auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind. Demgegenüber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Geltendmachung und Durchsetzung solcher Rechte von Vornherein allein zuständig, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen. Darüber hinaus kann die Gemeinschaft die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte (Erfüllungs-…
1. Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung nicht zu vertreten, wenn ihm die Grundlagen für eine rechtzeitige Heizkostenabrechnung fehlten, weil über diese ein WEG-Rechtsstreit, auch für den fraglichen Zeitraum, anhängig war, in dem ein gerichtliches Sachverständigengutachten erholt wurde. 2. Kann der Vermieter vor Fristablauf nicht endgültig über die Betriebskosten abrechnen, besteht für ihn keine Pflicht zur Teilabrechnung gem. § 557 III 4 BGB….
1. Besorgt der Mietinteressent auf Wunsch der Vermieterin ein von Haus und Grund herausgegebenes Vertragsformular, dessen Verwendung diese ausdrücklich verlangt hat, und bringt er dies zu den Vertragsverhandlungen mit, sind die Bedingungen des Vertragsformulars von der Vermieterseite gestellt, da es auf Initiative der Vermieterseite und nicht der des Mietinteressenten in den Vertrag Eingang gefunden hat. 2. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen soll nur den Vertragspartner des Verwenders vor einer unangemessenen Benachteiligung…