12. Oktober 2016
RAe Kasburg und Klein
1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam 2. Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann. 3. Erweckt der Bauträger durch Verwendung einer (unwirksamen) AGB-Klausel den Eindruck, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme…
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12. Oktober 2016
RAe Kasburg und Klein
Können die Wohnungseigentümer über eine Angelegenheit nicht beschließen, sind auch diese vorbereitenden Beschlüsse zumindest dann nichtig, wenn damit der Anfall von Kosten verbunden ist. Urteil v. 09.06.2016, Az. 800 C 5349/15
11. Oktober 2016
RAe Kasburg und Klein
1. Ein Mietmangel i.S.d. § 536 BGB kann im Hinblick auf die von den Beklagten beanstandeten erhöhten Geräuschimmissionen, die von den Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstückausgehen, nicht aus einer Beschaffenheitsvereinbarung hergeleitet werden, da eine solche Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien nicht vorliegt, weder ausdrücklich im Mietvertrag noch stillschweigend. Die von der Rechtsprechung des BGH (NJW 2015, 2177) formulierten Voraussetzungen für eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung liegen nicht vor, selbst wenn man zugunsten der Beklagten…
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11. Oktober 2016
RAe Kasburg und Klein
Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind dann nicht zu dulden, wenn eine Bauzeit von 12 Monaten geplant ist und der Mieter aufgrund des Umfangs der in Aussicht genommenen Arbeiten monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann. Urteil vom 17.02.2016, Az. 65 S 301/15
11. Oktober 2016
RAe Kasburg und Klein
1. Ein Mietverhältnis kann nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt, und es erlischt durch Konfusion, wenn der Mieter nachträglich das mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundene Eigentum an der Mietsache erwirbt. 2. Eine vom Vermieter gem. § 535 I 2 BGB vorzunehmende Gebrauchsüberlassung erfordert in Fällen, in denen – wie bei der Raummiete – der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt,…
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