Archive: 15. Oktober 2016

LG Düsseldorf: Keine Kaufpreisrückzahlung wegen Audi-Manipulationssoftware

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Der Käufer eines mit einer sogenannten Abgas-Manipulationssoftware ausgestatteten Fahrzeugs kann ohne vorheriges Setzen einer Nacherfüllungsfrist nicht wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn das Autohaus von sich aus eine technische Nachbesserung angeboten hat. Urteil v. 23.08.2016, Az. 6 O 413/15

BGH: Bemessung des Streitwertes bei Klage eines Mieters auf Feststellung einer Mietminderung

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Bei einer Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung der Miete ist der Streitwert nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG analog mit dem einfachen Jahresbetrag, sondern gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Beschluss v. 14.06.2016, Az. VIII ZR 43/15

BGH: Jahresabrechnung des Verwalters einer WEG ist keine vertretbare Handlung

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1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 III WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 I 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 I ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken. 2. Die Verurteilung des Verwalters einer…

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OLG München: Grundbuchrechtliche Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum

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1. Keine Grundbuchberichtigung bei Nummernverwechslung zweier Stapelparkerstellplätze im Erwerbsvertrag, deren Zuordnung sich nach eingetragener Benutzungregelung richtet. 2. Sind die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an einem Doppelparker bzw. Stapelparker derart festgelegt, dass ein Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum am (gesamten) Doppelparker besteht, die beiden Miteigentümer jeweils einen hälftigen Miteigentumsanteil daran halten und ihr Verhältnis untereinander durch eine eigetragene Benutzungsregelung i.S.d. § 1010 BGB festgelegt ist, bedarf es nicht der Anlegung zweier Grundbuchblätter….

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BGH: Gebrauchsregelung im Wohnungseigentumsgesetz

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1. Die Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht und erfordert daher eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung erhalten. 2. Eine Regelung, die im Interesse eines geordneten Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums dessen turnusmäßige Nutzung durch einzelne Wohnungseigentümer vorsieht, führt dagegen grundsätzlich nicht zu einem (befristeten) Sondernutzungsrecht; sie…

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