BGH: Durchsetzung eines auf die ordentliche Kündigung gestützten Räumungsanspruchs
Die Durchsetzung eines auf eine ordentliche Kündigung gestützten Räumungsanspruchs ist mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, wenn sich die Mieter bemühen, die Mietzahlung umgehend wieder aufzunehmen und die entstandenen Mietrückstände bereits vor Zustellung der Räumungsklage vollständig zurückzuführen. Beschluss vom 23.02.2016, Az. VIII ZR 321/14