Archive: 30. Juni 2016

OLG Hamm: Mietwagenkosten – Aus Fraunhofer und Schwacke wird „Fracke“

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Ist zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall der angemessene Normaltarif zu schätzen, ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm vorzugswürdig, den Mittelwert aus der „Schwacke-Liste“ und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel als Schätzungsgrundlage heranzuziehen. (Urteil v. 18.03.2016, Az. 9 U 142/15

BGH: Unwirksame Formularklausel eines Bauträgers

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1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertragschließenden Erwerber („Nachzügler“) an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums bindet, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gemäß § 309 Nr. 8 b) ff) BGB unwirksam. 2. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt,…

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BGH: Sachmängelhaftung – gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung

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1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB an sich ziehen und deren gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung beschließen, wenn diese Ansprüche jeweils in vollem Umfang auf Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit auf das gleiche Ziel gerichtet sind. 2. Bei Eigentumswohnungen, die ein Bauträger ungefähr drei Jahre nach Errichtung veräußert und die zuvor vermietet waren, richtet sich die Sachmängelhaftung nach…

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OLG Köln: Wiederherstellungs- vor Schadensersatzanspruch

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1. Bei Beschädigungen der Mietsache ist vor der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs der Mieter zunächst unter Fristsetzung zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes aufzufordern ist. 2. Auch der Leistungsanspruch auf Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB. Voraussetzung ist, dass der Leistungsanspruch im Zeitpunkt der Nachfristsetzung noch durchsetzbar ist. Urteil vom 21.05.2015, Az. 18 U 60/14