Archive: 28. Dezember 2015

LG Itzehoe: Forderung einer erneuten Nebenkostenabrechnung

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Wenn eine Nebenkostenabrechnung formell ordnungsgemäß ist, aber materielle Mängel aufweist, kann der Mieter nur dann ausnahmsweise die Erteilung einer neuen Abrechnung verlangen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die Abrechnung zu erstellen, weil ihm die hierfür erforderlich Bezugsdaten fehlen. Urteil vom 28.04.2015, Az. 1 S 99/14

LG München I: Zugangsmöglichkeit zu jedem Sondereigentum muss gewährleistet sein

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1. Geht eine Vereinbarung über die Neuordnung der Sondereigentumsanteile der beteiligten Wohnungseigentümer hinaus, bedarf es der Mitwirkung aller übrigen betroffenen Wohnungseigentümer. Dies ist etwa der Fall, wenn sich die (bruchteilsmäßige) Verteilung der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Sondereinheiten oder die Zuweisung von Räumen oder Flächen zu bestimmten Miteigentumsanteilen ändert oder erstmals ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum begründet wird. 2. Die Begründung eines dinglichen Sondernutzungsrechts am Gemeinschaftseigentum, das alle Zugangsmöglichkeiten zur Eigentumswohnung eines…

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