Archive: 7. August 2015

LG Karlsruhe: Anspruch auf Instandsetzung der Wärmedämmung

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Jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass das Gemeinschaftseigentum in einem einwandfreien Zustand gehalten oder – falls ein solcher niemals bestanden hat – erstmals in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Dazu gehört auch, dass die Wärmedämmung, die gemäß § 5 II WEG stets im Gemeinschaftseigentum steht, in den Zustand versetzt wird, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes den geltenden technischen Anforderungen entspricht. An spätere, höhere technische Anforderungen muss sie nicht…

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BGH: Gesamtinfektion der Dekorationslastabwälzung durch unwirksamen Klauselbestandteil

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Die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist, soweit sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt ist, eine einheitliche, nicht in Einzelmaßnahmen aufspaltbare Rechtspflicht mit der Folge, dass die Unwirksamkeit der einen Einzelaspekt dieser einheitlichen Rechtspflicht betreffenden Formularbestimmung in der gebotenen Gesamtschau der Regelung zur Unwirksamkeit der gesamten Vornahmeklausel führt. Dies gilt auch, wenn die inhaltliche Ausgestaltung der einheitlichen Rechtspflicht in verschiedenen, sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln des Mietvertrags geregelt ist. Urteil vom…

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BGH: Kinderlärm als Grund für Mietminderung

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1. Die bei einer Mietsache für eine konkludent getroffene Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Einigung kommt nicht schon dadurch zustande, dass dem Vermieter eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung des Mieters bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert. 2. Die in § 22 Ia BImSchG vorgesehene Privilegierung von Kinderlärm ist auch bei einer Bewertung von Lärmeinwirkungen als Mangel einer gemieteten Wohnung zu berücksichtigen. 3. Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von…

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BGH: Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich unzulässig

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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat sich erfolgreich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte gewehrt.Eine Teileigentumseinheit darf grundsätzlich nicht als Gaststätte genutzt werden, wenn sie nach der Teilungserklärung als Laden dient. Eine andere Nutzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sie nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung. Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 169/14