7. Februar 2015
RAe Kasburg und Klein
1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. 2. Ob eine Abmahnung i.S.d. § 543 III 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 III 2 BGB vorliegen. Urteil vom 18.11.2014, Az. 67 S 360/14
7. Februar 2015
RAe Kasburg und Klein
Ein Mieter, der sich durch den von einem tiefer gelegenen Balkon aufsteigenden Zigarettenrauch im Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt fühlt und zudem Gefahren für seine Gesundheit durch Passivrauchen befürchtet, kann von dem anderen Mieter grundsätzlich verlangen, das Rauchen während bestimmter Zeiten zu unterlassen. Allerdings ist dies nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen oder nachweisbarer Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung möglich. Urteil vom 16.01.2015, Az. V ZR 110/14
6. Februar 2015
RAe Kasburg und Klein
Legionellen-Befall in einer Mietwohnung ist erst dann ein Mangel, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. Urteil vom 25.06.2014, Az. 452 C 2212/14
6. Februar 2015
RAe Kasburg und Klein
Ein Änderungsvertrag, der eine erweiterte Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen. Erforderlich ist dafür aber, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter einer Umlage weiterer Betriebskosten zustimmt. Dafür reicht es nicht aus, wenn der Mieter Betriebskostenabrechnungen unter Einbeziehung bisher nicht vereinbarter Betriebskosten lediglich nicht beanstandet. Anders verhält es sich aber, wenn aufgrund besonderer Umstände der Änderungswille des Vermieters für…
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5. Februar 2015
RAe Kasburg und Klein
Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen. Urteil…
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