Archive: 12. Februar 2015

AG München: Unsicheres Abstellen eines Einkaufswagens begründet Haftung

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Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines Pkw neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Urteil vom 05.02.2014, Az.: 343 C 28512/12

OLG Hamm: Bereits kurze Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr regelmäßig bußgeldpflichtig

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Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer «nicht ganz vorübergehenden» Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht. Beschluss vom 22.12.2014, Az. 3 RBs 264/14

BGH: Kündigung auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters wirksam

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Der Vermieter ist auch dann zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind. Urteil vom 04.02.2015, Az. VIII ZR 175/14

OLG Hamburg: Sturmversicherung – Zum Begriff des «Rückstaus» in der Elementarversicherung

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Ein Rückstau kann auch durch sich auf Gebäuden oder Grundstücken ansammelndes Oberflächenwasser, das nicht mehr über die Kanalisation abgeführt werden kann, entstehen. Für das Vorliegen eines versicherten Rückstauschadens muss jedoch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg das Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren austreten. Beschluss vom 14.04.2014, Az. 9 U 201/13