Archive: 20. November 2014

BGH: Wirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Klauseln über die Umlage von Verwaltungskosten sowie Kosten der Instandhaltung bei Gewerberaummietverträgen

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1. Die Umlage von „Verwaltungskosten“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend i.S.v. § 305c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 I 2 BGB, auch wenn die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält. 2. Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 307 I, II…

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