15. Oktober 2014
RAe Kasburg und Klein
Der generelle Ausschluss von Hunde- und Katzenhaltung stellt in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Urteil v. 04.06.2014, Az. 11 C 15/14
15. Oktober 2014
RAe Kasburg und Klein
1. Für den Anspruch auf Maklerlohn ist es ausreichend, aber auch notwendig, dass zwischen dem nachgewiesenen und dem abgeschlossenen Geschäft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in persönlicher und inhaltlicher Hinsicht Kongruenz. 2. Eine wirtschaftliche Kongruenz des nachgewiesenen mit dem abgeschlossenen Vertrag kann bei Preisnachlässen nicht stets angenommen werden. Preisnachlässe von bis zu 15 % stellen die wirtschaftliche Kongruenz im Allgemeinen nicht in Frage, bei Preisnachlässen von mehr als 50 % ist sie…
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