Archive: 21. Oktober 2014

BGH: Sanierungspflicht an gemeinschaftlichem Eigentum einer WEG

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Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss. Für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer ist dann kein Raum. Verzögern Wohnungseigentümer eine diesbezügliche Beschlussfassung schuldhaft, können sie sich schadensersatzpflichtig machen. Urteil vom 17.10.2014, Az.: V ZR 9/14

BGH: Verletzte müssen nach Unfall nicht unbedingt auf Polizei

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Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Vielmehr dürfen sie sich unter Umständen schnell im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich gleich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Urteil vom 27.08.2014, Az. 4 StR 259/14

BGH: Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

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Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage…

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