BGH: Angebot zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung
Die Ankündigung über die Umlage weiterer Nebenkosten sowie die nachfolgende Übersendung einer Abrechnung stellt ein Angebot zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung dar. Urteil vom 09.07.2014, Az. VIII ZR 36/14