Archive: 20. Juni 2014

AG Frankfurt a.M.: Kein Beseitigungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen nachträglich genehmigte bauliche Veränderung

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Lehnt die Wohnungseigentümerversammlung ein Vorgehen gegen eine bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss ab, so kann hierin eine nachträgliche Genehmigung der baulichen Veränderung gesehen werden. Wird ein solcher Beschluss nicht angefochten, schließt dieser einen Beseitigungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer aus. AG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.11.2013, Az. 2 C 1676/12 (23)

LG Berlin: Unredliches Prozessverhalten des Mieters kann gesonderte Kündigung rechtfertigen

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Leugnet der Mieter im Räumungsprozess wahrheitswidrig den vom Vermieter behaupteten Kündigungssachverhalt, kann das unredliche Prozessverhalten des Mieters den Ausspruch einer gesonderten Kündigung rechtfertigen. Dies gilt grundsätzlich aber nur dann, wenn die Räumungsklage des Vermieters schlüssig war und das wahrheitswidrig in Abrede gestellte Vorbringen des Vermieters für die Schlüssigkeit der Räumungsklage unerlässlich ist und nicht hinweggedacht werden kann. LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2014, Az. 67 S 81/14

BGH: Verteilung von Prozesskosten der Gemeinschaft im Innenverhältnis

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Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 II WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 VIII WEG kommt nicht in Betracht. BGH, Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13

BGH: Mieter trägt Vermieterin aus dem Haus – Kündigung des Mietverhältnisses dennoch nicht gerechtfertigt

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Verletzt die Vermieterin einer Wohnung das Hausrecht ihres Mieter und trägt dieser sie daraufhin aus der Wohnung, so handelt es sich nicht zwingend um eine so gravierende Pflichtverletzung, dass der klagenden Vermieterin deshalb die weitere Fortsetzung des Mietverhältnis nicht zugemutet werden könnte. Insbesondere seien die Gesamtumstände des pflichtwidrigen Verhaltens einzubeziehen. BGH, Urteil vom 04.06.2014, Az. VIII ZR 289/13