20. Juni 2014
RAe Kasburg und Klein
Lehnt die Wohnungseigentümerversammlung ein Vorgehen gegen eine bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss ab, so kann hierin eine nachträgliche Genehmigung der baulichen Veränderung gesehen werden. Wird ein solcher Beschluss nicht angefochten, schließt dieser einen Beseitigungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer aus. AG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.11.2013, Az. 2 C 1676/12 (23)
20. Juni 2014
RAe Kasburg und Klein
Ein WEG-Verwalter ist auch bei einer nur im Sondereigentum aufgetretenen Feuchtigkeit und entsprechender Schimmelbildung gehalten, der Ursache nachzugehen, solange nicht ein Mangel am Gemeinschaftseigentum von vornherein auszuschließen ist. AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 08.01.2014, Az. 539 C 17/13
20. Juni 2014
RAe Kasburg und Klein
Leugnet der Mieter im Räumungsprozess wahrheitswidrig den vom Vermieter behaupteten Kündigungssachverhalt, kann das unredliche Prozessverhalten des Mieters den Ausspruch einer gesonderten Kündigung rechtfertigen. Dies gilt grundsätzlich aber nur dann, wenn die Räumungsklage des Vermieters schlüssig war und das wahrheitswidrig in Abrede gestellte Vorbringen des Vermieters für die Schlüssigkeit der Räumungsklage unerlässlich ist und nicht hinweggedacht werden kann. LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2014, Az. 67 S 81/14
20. Juni 2014
RAe Kasburg und Klein
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 II WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 VIII WEG kommt nicht in Betracht. BGH, Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13
17. Juni 2014
RAe Kasburg und Klein
Verletzt die Vermieterin einer Wohnung das Hausrecht ihres Mieter und trägt dieser sie daraufhin aus der Wohnung, so handelt es sich nicht zwingend um eine so gravierende Pflichtverletzung, dass der klagenden Vermieterin deshalb die weitere Fortsetzung des Mietverhältnis nicht zugemutet werden könnte. Insbesondere seien die Gesamtumstände des pflichtwidrigen Verhaltens einzubeziehen. BGH, Urteil vom 04.06.2014, Az. VIII ZR 289/13