Archive: 9. April 2014

BGH: Vorlage gefälschter Vorvermieterbescheinigung durch Mieter kann Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen

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1. Ein Vermieter kann in der Insolvenz des Mieters nach der vom Insolvenzverwalter erklärten «Freigabe» des Mietverhältnisses gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO gegenüber dem Mieter kündigen. 2. Wer seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, begeht damit eine erhebliche (vor-)vertragliche Pflichtverletzung, die die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann. Urteil v. 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13

BGH: Kurze Verjährungsfrist im Gewerberaummietrecht

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Die kurze Verjährungsfrist des § 548 I BGB gilt auch für die Ansprüche des Vermieters auf Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung. Sie beginnt gemäß § 548 I 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist. Urteil vom 08.01.2014, Az. XII ZR 12/13

BGH: Kein Ausgleichsanspruch in Geld für Schönheitsreparaturen im Fall geplanter, aber nicht durchgeführter Umbaumaßnahmen nach Beendigung des Mietverhältnisses

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Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt vielmehr voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden. Urteil vom 12.02.2014, Az. XII ZR 76/13