AG München: Hinreichend konkrete Einladung zur WEG-Versammlung
Auch bei Zugrundelegung großzügiger Maßstäbe an die Einladung zur Versammlung muss der einzelne Wohnungseigentümer erkennen können, dass es um eine bestimmte Thematik in der Eigentümerversammlung gehen wird und möglicherweise eine Beschlussfassung hierüber erfolgen wird. Nur wenn er dieses erkennen kann, kann er zutreffend beurteilen, ob er an der künftigen Eigentümerversammlung teilnehmen wird oder nicht. AG München, Urteil vom 30.11.2012, Az. 481 C 15837/12 WEG