Archive: 25. Februar 2014

BGH: Kein Vorkaufsrecht des Mieters einer Wohnung bei Verkauf eines noch ungeteilten Mietshauses

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Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 Abs. 1 BGB entsteht grundsätzlich nicht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gemäß § 3 WEG Wohnungseigentum begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen, es sich also um ein sogenanntes «Erwerbermodell» handelt. Urteil vom 22.11.2013, Az. V ZR 96/12